Knappschaftsausgleichsleistung
- Knappschaftsausgleichsleistung
Sonderleistung für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, die wegen struktureller Veränderungen im Bergbau ihren Arbeitsplatz aufgeben müssen, mindestens 55 Jahre alt sind und keinen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung haben (§ 239 SGB VI).
Lexikon der Economics.
2013.
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Knappschaftsausgleichsleistung — Die Knappschaftsausgleichsleistung (auch KAL abgekürzt) wurde mit § 98 a Reichsknappschaftsgesetz im Jahre 1963 gesetzlich eingeführt als Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2… … Deutsch Wikipedia
Erwerbsersatzeinkommen — Erwerbserstatzeinkommen sind im Sozialrecht alle Arten von Leistungen staatlicher und nichtstaatlicher Institutionen, die als Ersatz für ein Erwerbseinkommen gezahlt werden. Reine Entschädigungsleistungen oder Leistungen die allein aufgrund von… … Deutsch Wikipedia
Berufsunfähigkeitsrente — Leistung der ⇡ gesetzlichen Rentenversicherung. Seit dem 1.1.2001 gibt es eine B. nicht mehr. Das Risiko der ⇡ Berufsunfähigkeit wird über den 31.12.2000 hinaus für eine Übergangszeit abgesichert durch die Gewährung einer Rente wegen teilweiser… … Lexikon der Economics
Knappschaftsversicherung — Zweig der deutschen Sozialversicherung. I. Rechtsgrundlagen:Seit 1.1.1992 gilt das SGB VI mit Sonderregelungen für im Bergbau Beschäftigte. II. Umfang:Krankenversicherung und knappschaftliche Rentenversicherung für alle in knappschaftlichen… … Lexikon der Economics